Facilitymanagement
Hausmeisterservice mit festem Ansprechpartner vor Ort.
- Kontrollgänge und Mängelmeldung
- Kleinreparaturen und Instandhaltung
- Vertretung bei Urlaub und Krankheit
Wir kümmern uns um Reinigung, Hausmeisterdienste, Außenanlagen mit Baumpflege sowie Entrümpelung und Containerservice – für Büros, Gewerbeobjekte und Wohnanlagen. Mit einem festen Ansprechpartner und einem Vertrag.
Die Objektbegehung ist kostenlos und unverbindlich.
Grünschnitt und Gartenarbeit
Hecken, Rasen und Beete in Form, mit festem Pflegeplan über das ganze Jahr.
Details zur LeistungÜber uns
Die FAH All Service GmbH kümmert sich um Gebäude und Außenanlagen: von der Reinigung über den Hausmeisterdienst bis zum Winterdienst. Sie bekommen ein Team, das Ihr Objekt kennt, und müssen nicht mehr mehrere Firmen koordinieren.
Was wir bieten
Sie wählen die Leistungen, wir koordinieren sie als ein Team. Reinigung, Hausmeister, Grünpflege und Entsorgung greifen ineinander, statt nebeneinander zu laufen.
Hausmeisterservice mit festem Ansprechpartner vor Ort.
Gesunde Bäume, sicher und in Form.
Geräumt und gestreut, bevor der Betrieb startet.
Sauber nach Plan, vom Büro bis zur Fassade.
Abfall bleibt nicht liegen.
Saubere Anlagen und Wege im Freien.
Vom alten ins neue Büro, gut geplant.
Gepflegte Flächen rund ums Objekt.
Räume leer und besenrein übergeben.
Warum FAH
Sie sprechen mit einer Person, die Ihr Objekt kennt, nicht mit einer wechselnden Hotline.
Reinigung, Hausmeister, Grünpflege und Entsorgung stehen in einem Leistungsverzeichnis.
Planbare Kosten statt vieler Einzelrechnungen. Zusatzleistungen stimmen wir vorher ab.
Was wann passiert, steht schriftlich fest. Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
Einsatzprotokolle und Entsorgungsnachweise dokumentieren, dass Pflichten erfüllt sind.
Bei Urlaub oder Krankheit springt jemand ein, damit nichts ausfällt.
So arbeiten wir
Wir sehen uns Ihr Objekt an und klären Flächen, Zeiten und Besonderheiten.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Jede Leistung steht darin mit Intervall und Preis.
Wir stellen das Team zusammen, übernehmen Schlüssel und Pläne und starten zum vereinbarten Termin.
Ihr Ansprechpartner kontrolliert die Qualität und passt Leistungen an, wenn sich Ihr Bedarf ändert.
Gut zu wissen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten gern.
Der Preis richtet sich nach Objekt, Fläche und Leistungsumfang. Nach der Begehung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit einem festen Monatspreis.
Wir sehen uns Ihr Objekt gemeinsam mit Ihnen an, klären Flächen, Zeiten und Besonderheiten und notieren, was Sie brauchen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
Wir regeln die Vertretung, damit Leistungen nicht ausfallen. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe.
Ja. Sie können mit einer Leistung starten, zum Beispiel Reinigung oder Winterdienst, und später erweitern.
Für Büros, Gewerbe- und Industrieobjekte, Wohnanlagen, Praxen, Schulen, Kitas und den Handel. Kleine und große Objekte sind willkommen.
Kontakt
Wir melden uns, vereinbaren eine Begehung und schicken Ihnen ein Angebot mit allen Leistungen im Detail.
Ihr E-Mail-Programm hat sich mit Ihrer vorbereiteten Anfrage geöffnet. Bitte senden Sie die Nachricht dort noch ab. Wir melden uns dann innerhalb eines Werktags bei Ihnen.
Es hat sich nichts geöffnet? Schreiben Sie uns direkt an info@fah-service.de oder rufen Sie uns an unter +49 160 95548615.
Rechtliches
Angaben gemäß § 5 DDG
FAH All Service GmbH
Carl-Legien-Straße 15
63073 Offenbach am Main
Vertreten durch den Geschäftsführer: Mourad Azdoufal
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main
Registernummer: HRB 57764
Telefon: +49 160 95548615
E-Mail: info@fah-service.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE453716540
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Mourad Azdoufal, Anschrift wie oben.
Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Oktober 2026
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist die FAH All Service GmbH, Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main, vertreten durch den Geschäftsführer Mourad Azdoufal, E-Mail: info@fah-service.de.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung dieser Website, zur Bearbeitung von Anfragen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Auf dieser Website setzen wir keine Cookies zu Werbe- oder Analysezwecken ein und verwenden keine Tracking- oder Analysedienste. Wir binden keine Inhalte externer Anbieter wie Schriften, Karten oder Videos ein.
Beim Aufruf dieser Website verarbeitet der Server technisch notwendige Daten, die Ihr Browser automatisch übermittelt: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Anfrage, aufgerufene Seite bzw. Datei, übertragene Datenmenge, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie die zuvor besuchte Seite (Referrer). Die Verarbeitung ist erforderlich, um die Website auszuliefern und ihre Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am sicheren und fehlerfreien Betrieb). Die Logfiles werden nach kurzer Zeit gelöscht, in der Regel nach wenigen Tagen, soweit nicht zur Aufklärung eines Sicherheitsvorfalls eine längere Speicherung erforderlich ist.
Die Website wird bei einem Hosting-Dienstleister betrieben, der in unserem Auftrag Daten verarbeitet. Mit dem Dienstleister besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Hosting-Anbieter ist die STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin.
Wenn Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten (Name, Unternehmen, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, gewünschte Leistungen und Ihre Nachricht), um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen ein Angebot zu erstellen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Anfrage auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist, andernfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Pflichtangaben sind Name und E-Mail-Adresse, damit wir antworten können; weitere Angaben sind freiwillig.
Wir löschen Ihre Anfrage, sobald sie abschließend bearbeitet ist und keine Geschäftsbeziehung zustande kommt, spätestens nach sechs Monaten. Kommt ein Vertrag zustande, speichern wir die Daten für die Dauer der Vertragsbeziehung und danach so lange, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen es verlangen (insbesondere nach Handels- und Steuerrecht, in der Regel sechs bis zehn Jahre).
Das Kontaktformular verschickt Ihre Eingaben nicht selbst. Beim Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht an uns; erst wenn Sie diese dort abschicken, erhalten wir Ihre Angaben per E-Mail. Die Übertragung richtet sich nach dem Dienst, den Sie für Ihre E-Mail nutzen. Wir verwenden die Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu beantworten.
Wenn Sie über den Schalter im Seitenkopf zwischen heller und dunkler Darstellung wechseln, speichert Ihr Browser diese Auswahl lokal auf Ihrem Gerät (Local Storage), damit sie beim nächsten Besuch erhalten bleibt. Dieser Eintrag enthält keine personenbezogenen Daten, wird nicht an uns übertragen und kann jederzeit in den Einstellungen Ihres Browsers gelöscht werden. Der Zugriff ist technisch erforderlich, um die von Ihnen gewünschte Einstellung bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ihre Daten geben wir nur an Dritte weiter, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben. Dienstleister, die in unserem Auftrag Daten verarbeiten (zum Beispiel für Hosting oder E-Mail), sind vertraglich nach Art. 28 DSGVO gebunden. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR ist nicht beabsichtigt.
Sie haben gegenüber uns das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie das Recht, der Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wenden Sie sich dazu an info@fah-service.de.
Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig für uns ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wiesbaden (datenschutz.hessen.de).
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die Website, die eingesetzten Dienste oder die Rechtslage ändern. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung.
Stand: Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen der FAH All Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein vereinbartes Leistungsverzeichnis, haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Facility Management, insbesondere Gebäudereinigung, Parkreinigung, Facilitymanagement einschließlich Hausmeisterservice, Grünschnitt und Gartenpflege, Baumpflege, Winterdienst, Entrümpelung, Büroumzüge sowie Müll- und Containerservice.
(2) Art, Umfang, Häufigkeit und Ausführungszeiten der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, gehören nicht zum Leistungsumfang.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten qualifizierter Subunternehmer zu bedienen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich befristet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der Auftragnehmer kann vor Angebotsabgabe eine Objektbegehung durchführen. Auf Grundlage der Begehung erstellte Angaben zu Mengen und Flächen beruhen auf den dem Auftragnehmer zugänglichen Informationen.
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer rechtzeitig und im erforderlichen Umfang Zutritt zu den Objekten und Flächen und stellt, soweit für die Leistung erforderlich, Strom, Wasser und Abstellmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer vor Leistungsbeginn auf besondere Gefahren, empfindliche Oberflächen, Gegenstände von besonderem Wert, Leitungen, Anlagen und sonstige Besonderheiten des Objekts hin.
(3) Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und sensible Daten sind vor Leistungsbeginn vom Auftraggeber zu sichern.
(4) Verzögerungen und Mehraufwand, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, gehen zu seinen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den entstandenen Mehraufwand nach den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, den üblichen Sätzen zu berechnen.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Kann eine Leistung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, etwa wegen höherer Gewalt, extremer Witterung, behördlicher Anordnungen, Streiks, Verkehrsbehinderungen oder fehlenden Zutritts, verschieben sich Termine entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und die Leistung nachholen, sobald dies möglich ist.
(3) Bei Dauerleistungen mit festen Intervallen werden ausgefallene Leistungen nach Absprache nachgeholt. Ein Anspruch auf Minderung besteht nur, soweit der Ausfall vom Auftragnehmer zu vertreten ist und nicht nachgeholt wird.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Dauerleistungen werden monatlich im Voraus oder nach der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet, Einzelleistungen nach Ausführung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung angemessen anzupassen, wenn sich seine Kosten, insbesondere durch gesetzliche oder tarifliche Lohnänderungen, Entsorgungs- oder Treibstoffkosten, nach Vertragsschluss erhöhen. Der Auftragnehmer teilt die Anpassung mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt und gesondert vergütet. Dies gilt auch für Mehraufwand, der durch unvorhersehbare Umstände entsteht, etwa bei Entrümpelungen durch größere Mengen oder nicht angegebene Abfallarten als vereinbart.
(1) Soweit Leistungen abnahmefähig sind, hat der Auftraggeber sie unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung Mängel in Textform rügt oder die Leistung nutzt.
(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ausführung der Leistung, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Verletzung der Rügepflicht gelten die Leistungen insoweit als genehmigt.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Dasselbe gilt, soweit der Auftragnehmer eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber hat Schäden unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen beträgt ein Jahr ab Kenntnis, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Winterdienst. Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen zu den vereinbarten Zeiten und Zeiträumen, nicht jedoch dauerhafte Schnee- oder Eisfreiheit. Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen besteht keine Pflicht zur ständigen Wiederholung. Räumpflichten, die gesetzlich oder durch Satzung dem Auftraggeber obliegen, werden nur übertragen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Der Auftragnehmer dokumentiert seine Einsätze.
Baumpflege und Grünschnitt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung berechtigt ist, und weist auf Grundstücksgrenzen, Leitungen und Schutzvorschriften hin. Erforderliche behördliche Genehmigungen, etwa nach einer Baumschutzsatzung, und artenschutzrechtliche Vorgaben hat der Auftraggeber einzuholen und zu beachten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Entrümpelung, Müll- und Containerservice. Der Auftraggeber versichert, dass er an den zu entsorgenden Gegenständen verfügungsberechtigt ist. Abfälle sind vollständig und zutreffend zu deklarieren. Gefährliche Abfälle, Gefahrstoffe und Sonderabfälle gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer entsorgt nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt auf Verlangen Entsorgungsnachweise zur Verfügung. Genehmigungen für das Aufstellen von Containern auf öffentlichem Grund sowie die Zugänglichkeit der Stellfläche sind vom Auftraggeber sicherzustellen. Mit der Übergabe der Gegenstände an den Auftragnehmer geht das Eigentum an den Abfällen auf diesen über, soweit gesetzlich zulässig.
Büroumzüge. Soweit Güter befördert werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Umzugsvertrag (§§ 451 ff. HGB), soweit nicht zulässig abweichend vereinbart. Der Auftraggeber sichert Zufahrts- und Halteflächen, Aufzüge und Zugänge an Lade- und Entladestelle. Empfindliche Geräte, IT-Technik, Akten und Wertgegenstände sind vom Auftraggeber zu kennzeichnen und gegebenenfalls gesondert zu sichern oder zu verpacken. Über den Wert hinausgehender Güter ist der Auftragnehmer vor Beginn des Umzugs zu informieren.
Reinigung und Facilitymanagement. Verbrauchsmaterialien werden nur gestellt, soweit dies vereinbart ist. Schlüssel und Zutrittsmittel werden vom Auftragnehmer sorgfältig verwahrt. Ihr Verlust ist unverzüglich anzuzeigen; der Auftragnehmer haftet hierfür nach § 9.
(1) Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Dauerschuldverhältnisse laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit der Vertrag keine abweichende Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vorsieht.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen länger als 30 Tage im Verzug ist.
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(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Offenbach am Main. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.